18.12.2023 - 9 Beschluss zur Erhöhung der Erfrischungsgelder f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Amtsausschuss beschließt, das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer/-innen für den Einsatz am Wahltag bis auf Widerruf wie folgt anzupassen:

 

Wahl

Erfrischungsgeld Wahlvorsteher und stellv. Wahlvorsteher

Erfrischungsgeld Schriftführer und stellv. Schriftführer

Erfrischungsgeld

Beisitzer

Einzelwahl oder Stichwahl

60 €

55 €

50 €

Verbundene Wahl

2 Wahlen

65 €

60 €

55 €

Verbundene Wahlen

3 Wahlen

70 €

65 €

60 €

Verbundene Wahlen

4 Wahlen

75 €

70 €

65 €

 

Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel soll bei der Haushaltsplanung 2024 Berücksichtigung finden. Die Regelungen zur Verpflegung bleiben unberührt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.