11.12.2023 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2024 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2024

einen Gesamtbetrag der Erträge von

4.064.500

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

3.786.600

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

277.900

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2024

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

3.718.000

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

3.373.600

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

344.400

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

239.900

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

1.599.500

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-1.359.600

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 371.800 EUR.
 

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

385

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 8,0 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2024

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.449.471

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

6.090.606

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

14.145.807

 

 

§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

1.693.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.639.000

Jahresergebnis

54.000

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

252.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

91.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

161.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

75.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-75.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

86.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-86.000

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

0

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

160.000

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

9,0222

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

277.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022

1.519.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich

1.669.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2024 voraussichtlich

1.723.000

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000655&TOLFDNR=1009984&selfaction=print