05.12.2023 - 7 Beratung über die Satzung zur Erhebung einer Ku...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Der Betriebsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zu beschließen.

  1. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Koserow in der Hauptsaison 2,80 EUR, in der Vorsaison 2,00 EUR und in der Nebensaison 2,20 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  3. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Koserow beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 78,40 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  4. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage