21.12.2023 - 13 Beratung und Beschlussfassung über die Errichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg erklärt, dass die Wahl möglichst digital für die Jugendlichen ablaufen solle, möglicherweise über einen QR-Code.

 

Herr Wöllner hält die Altersspanne für ziemlich weit. Dieses sei Wunsch derJugendlichen gewesen, so Herr Biedenweg.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, die Errichtung eines Jugendbeirats, welcher die Interessen der Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz vertritt und der Gemeinde beratend zur Seite steht.

 

Der Jugendbeirat ist durch alle Einwohner der Gemeinde, die spätestens mit Ablauf des Wahljahres 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben, jedoch bis zum Ablauf des Wahljahres 2024 noch nicht das 22. Lebensjahr vollendet haben, zu wählen. Die gleichen Voraussetzungen treffen auch auf die Wählbarkeit zu.

 

Das Wahlprozedere wird durch den Wahlvorstand in Abstimmung mit dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Sozialausschusses festgelegt. Die Wahlrechtsgrundsätze sind dabei zu beachten.

 

Zum Wahlvorstand werden Emily Pochotzki, Tony Krause und Ben-Luca Bartels ernannt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.