21.12.2023 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg gibt Ausführungen zu Befreiungstatbeständen für Kinder und Schwerbehinderten. Aus den anderen Seebädern gab es zu diesem Thema ausnahmslos eine Absage. Aus seiner Sicht, sehr zu bedauern, schließlich solle es sich doch auch um familienfreundlichen Urlaub auf Usedom handeln.

 

Herr Wöllner bittet darum, darauf zu achten, dass die Satzung dann auch mit den richtigen Zahlen ausgefertigt bzw. dem Beschlusstext angepasst wird.

 

Folgender Antrag von Herrn Wöllner:

Die Eigenbetriebsleitung wird verpflichtet, eine Marketingkampagne zur Umsetzung der Vorteile Stichwort Alleinstellungsmerkmal Ückeritz für unsere Mobilitätszuschlag zu fahren.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz befürwortet die Vorgehensweise einstimmig.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt:

 

  1. die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2024 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2024, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung zu beschließen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt:

  1. Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation 2024 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ückeritz mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.
  1. Die Gemeindevertretung Ückeritz erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten anerkannten Seebäder der Insel Usedom als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an.
  2. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2024 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ückeritz in der Hauptsaison 3,90 EUR, in der Vorsaison 3,20 EUR und in der Nachsaison 3,30 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  3. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  4. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 109,20 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  5. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.

 

In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,80 Euro für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn!) enthalten.

 

Weiterhin ist in der Kurabgabe ein Entgelt in Höhe von 0,30 € für die den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des UsedomRad Fahrradverleihsystems enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

7

1

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage