16.10.2023 - 8 Sachstandssituation über städtische Dachflächen...

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Wortprotokoll

 

Im Amtsblatt 08/23 wurde in einem Artikel darüber informiert, dass jeder Grundstückseigentümer, ob privat oder öffentlich, sein Regenwasser auf eigenem Grundstück behalten muss.

Die Resonanz wird sicherlich dürftig sein.

 

 

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