06.11.2023 - 6 Beschluss zur Erhöhung der Erfrischungsgelder f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo., 06.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Franziska Freyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Kögler empfindet das beigefügte Dokument erschütternd. Die Aussage das man keine Leute mehr finde als Wahlhelfer und „die Jugend“ könne doch nicht der Ansatz für die Erhöhung sein. Wenn das der Spiegel der Zeit sei, hätte er keine Motivation der Erhöhung nach dieser Sachverhaltsdarstellung zuzustimmen.
Probleme mit der Erhöhung hätte er jedoch keinesfalls, aber eher aufgrund der allgemeinen Teuerung in allen Lebensbereichen.
Die Gemeindevertretung Rankwitz beschließt, das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer/-innen für den Einsatz am Wahltag bis auf Widerruf wie folgt anzupassen:
Wahl |
Erfrischungsgeld Wahlvorsteher und stellv. Wahlvorsteher |
Erfrischungsgeld Schriftführer und stellv. Schriftführer |
Erfrischungsgeld Beisitzer |
Einzelwahl oder Stichwahl oder Bürgerentscheid |
60 € |
55 € |
50 € |
Verbundene Wahl 2 Wahlen |
65 € |
60 € |
55 € |
Verbundene Wahlen 3 Wahlen |
70 € |
65 € |
60 € |
Verbundene Wahlen 4 Wahlen |
75 € |
70 € |
65 € |
Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel soll bei der Haushaltsplanung 2024 Berücksichtigung finden. Die Regelungen zur Verpflegung bleiben unberührt.