16.10.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

3.196.401,20

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

2.285,35 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

33.344,66 €

Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik

13.961,31 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

0 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

105.664,43 €

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage