26.09.2023 - 15 Beratung und Beschlussfassung über die Brandsch...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Bereits bei der Auswertung der Brandschutzbedarfsplanung mit der Wehrführung wurde stark diskutiert. Wenn das der Leitfaden sein soll, ist der in der vorliegenden Form nicht umsetzbar. so Herr Wittnebel.

 

Herr Golz bezieht Stellung zur Thematik, der Plan ist für fünf Jahre konzipiert. Die Wehr wurde kurz- und mittelfristig betrachtet und auch die Beantragung sei so erfolgt, um den Grundschutz der Gemeinde Loddin sicherzustellen.

 

Im 2. Quartal 2021 hat das Büro mit der Datenaufnahme vor Ort angefangen und dann Daten ausgewertet, daraufhin gab es 2022 den ersten Entwurf.

Erst Ende Juni 2022 wurde der TLF 3000 in Dienst genommen, folglich hat man schon einen Teil des Plans erfüllt. In der Fortschreibung würde dieses dann als Ist-Zustand dargestellt werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass das Planungsbüro den Neubau des Gerätehauses empfiehlt. Das ist zum Beispiel eine Maßnahme, die umzusetzen ist.

Großen Diskussionsbedarf gab und gibt es immer noch um das jetzige Löschgruppenfahrzeug. Da man in einer Brandschutzbedarfsplanung die Ausstattung der umliegenden Gemeinden mit einbeziehen und von einer Minimalförderung ausgehen muss, ist für die Zukunft ein Mannschaftstransportwagen vorgesehen.

 

Herr Wittnebel geht noch einmal auf das Protokoll ein, in dem gesagt wurde, dass die Feuerwehr einen schlechten Ausbildungsstand hat.

Dieses resultiere aus der mangelnden durch die Wehr durchzuführenden Pflege der Feuerwehrverwaltungssoftware „Feuerwehr Online Extra 112“, die nicht aktuell war, so Herr Golz. Mittlerweile ist jedoch viel Ausbildung und Pflege der Software erfolgt.

 

Der Minimalansatz des Landes muss betrachtet und die Standortnähe der anderen Wehren darf nicht außer Betracht gelassen werden. Das gesamte Konzept besteht aus Landesrechtlichen Vorgaben. Es richte sich nicht danach, was die Gemeinde sich wünscht.

Das Fahrzeugkonzept wurde bereits unzählige Male diskutiert. Das Büro hat schon das Beste für die Feuerwehr rausgeholt.

Es ist ein Leitfaden nach dem Minimalprinzip, wenn es jedoch politisch gewollt ist, kann jederzeit ein anderes Fahrzeug avisiert werden.

 

Wenn der Brandschutzbedarfsplan nicht beschlossen wird, gibt es keine Aussicht auf Fördermittel.

 

Herr Hagemann stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zurückzustellen, um nochmal innerhalb der Wehr mit dem Amt zu diskutieren und dann in der nächsten Sitzung ein besseres Gewissen anlässlich der Beschlussfassung zu haben.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000526&TOLFDNR=1008820&selfaction=print