24.07.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zempin
- Datum:
- Mo., 24.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Zempin zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.
8.199.774,98 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
6.142,15 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
105.992,65 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
107.227,99 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
0 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-392.636,17 € |
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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44,3 MB
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