04.07.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Garz
- Datum:
- Di, 04.07.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Marion Mittelstädt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.
539.205,02 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
1.211,58 € |
Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik |
5.235,95 € |
Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
4.294,50 € |
Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
-15.804,69 € |
Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-807,63 € |
Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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38,9 MB
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