04.07.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

539.205,02 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

1.211,58 €

Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für Aufwendungen aus außerplanmäßigen Abschreibungen gem. § 18 Abs.3 GemHVO-Doppik

5.235,95 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

4.294,50 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

-15.804,69 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-807,63 €

 

Der Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage