04.07.2023 - 9 Beratung zu Nutzungsgebühr Veranstaltungsräume

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Riethdorf erläutert, dass die Mietgebühren in Höhe von 5 Euro pro Stunde für die Veranstaltungsräume zu gering sind. Daher schlägt die Kurverwaltung zukünftig eine Nutzungsgebühr von 10 Euro pro Stunde vor, mind. 20 Euro pro Vermietungsvorgang. Es soll bei der Regelung bleiben, dass die Räume nicht für Privatzwecke genutzt werden dürfen. Lediglich für kleinere Tagungen der UTG, des Tourismusverbandes, örtlichen Vereinen und ähnliches soll es genutzt werden. Aktuell dürfen auch Parteien die Räume nutzen. Ist dies weiterhin gewünscht oder sollen Parteien aufgrund der Neutralität der Kurverwaltung ausgeschlossen werden.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, soll das Amt nach der rechtlichen Situation befragt werden. Dürfen Parteien überhaupt ausgeschlossen werden?

 

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Die Ausschussmitglieder beschließen, dass die Veranstaltungsräume zukünftig für 10 Euro pro Stunde, bei einem Mindestwert von 20 Euro pro Vermietungsvorgang, vermietet werden.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage