04.07.2023 - 6 Beratung zu Nutzungsgebühren Seebrücke

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bisher zahlt die Schifffahrt keine Anlegegebühren. Frau Riethdorf stellt die unterschiedlichen Preismodelle der anderen Seebäder vor. Darauf aufbauend hat sie einmal ausgerechnet, was an Anlegegebühren im Jahr zusammenkommen würde. Die Kurverwaltung schlägt daher eine Jahresgebühr in Höhe von 2.300 Euro vor. Diesem Vorschlag folgen die Ausschussmitglieder. Des Weiteren bitten sie am Ende der Saison um eine Begehung des Seebrückenkopfes, ob durch die Anlegemanöver Schäden aufgetreten sind. Gern soll die Kurverwaltung auch mit den Adler-Schiffen verhandeln, ob ab 2024 Rabatte für Koserower Kurkartenbesitzer möglich wären.

 

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Die Kurverwaltung wird aufgefordert einen Nutzungsvertrag für die Seebrücke mit den Adler-Schiffen abzuschließen und ein Jahresentgelt von 2300 Euro netto zu erheben.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage