28.06.2023 - 8 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Zirchow zum 31.12.2017 i. d. F. vom März 2023 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

2.559.593,21 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

3.618,23 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

39.151,91 €

Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik

140.010,59 €

Entnahme der Rücklage für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik

232.539,00 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

232.609,04 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-157.903,75 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

Zur Entnahme der Rücklage gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage