28.03.2023 - 11 Entscheidung zum Graberhalt Heimatforscher Herr...

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Wortprotokoll

 

Herr Glanz berichtet, dass sich die Gemeinde bereits in der Sitzung am 13.12.2022 zu der Thematik positioniert hätte. Bisher wurden allerdings keine Arbeiten durch den Bauhof ausgeführt.

Er stellt deshalb den Antrag, dass alle benannten Arbeiten bis 30.04.2023 zu erledigen sind.

Im Moment ist die Aussaht von Rasen witterungstechnisch nicht möglich, so Herr Schulz. Herr Glanz entgegnet, deshalb die Frist bis 30.04. 2023.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beauftragt den Eigenbetrieb das Grab zu erhalten und pflegeleicht bis zum 30.04.2023 zu gestalten, also Bodendecker entfernen und Rasen ansähen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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