24.11.2022 - 3 Beratung zum Neubau des Hortes

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Wortprotokoll

 

Herr Hagemann begrüßt die Volkssolidarität und die Mitarbeiter der Schule Usedom.

 

Frau Witt erläutert den aktuellen Sachstand zur Förderschule. Sofern im nächsten Schuljahr die Förderschule wegfällt, wären 2/3 der Schulräume frei. Dies würde bei der aktuellen Lage zu einer Kostenexplosion führen. Sie übergibt den Anwesenden einen Raumplan der zur Verfügung stehenden Räume.

 

Insgesamt stehen 211,9 m² zzgl. Flure = 290 m² zur Verfügung. Im Schuljahr 2023/24 werden 13 Förderschüler, wobei nur 2 aus dem Einzugsbereich Usedom sind, hier beschult. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Nach Rücksprache mit der Förderschule, wäre die Kündigung im nächsten Jahr kurzfristig, da von Seiten der Förderschule die weitere Entwicklung erst abgewartet wird.

 

Frau Winter erklärt, dass 290 m² bei weitem nicht ausreichend sind. Bei der aktuellen Anzahl der zu betreuenden Kinder werden mehr als 500 m² benötigt. Die zusätzlich zur Verfügung stehenden Räume im Schulgebäude könnten durch die Volkssolidarität für zusätzliche Nachmittagsangebote genutzt werden.

Sie gibt zu bedenken, dass bei der Sanierung des Hortgebäudes eine Zwischenlösung (Container) angeschafft werden müsste und diese nach Erfahrungswerten sehr teuer sind.

 

Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass bereits ein fertiges Projekt mit Baugenehmigung vorliegt. Die Sanierung des Bestandsgebäudes stellt ein komplett neues Projekt dar. Wenn man die Förderperiode nutzen möchte, ist keine Zeit für eine neue Planung. Das Wertgutachten für das Kitagelände wurde bereits durch die Volkssolidarität bezahlt.

 

Sie weist darauf hin, dass der Erbbaurechtsvertrag dringend für die Prüfung der Förderfähigkeit benötigt wird. Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber muss das Projekt bis 2024 abgeschlossen sein. Sofern ein Rechtsanspruch auf eine Hortbetreuung ab 2026 kommt, geht die Volkssolidarität davon aus, dass noch mehr Kinder als bereits geplant betreut werden müssen.

 

Herr Jikeli gibt zu bedenken, dass bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages darauf geachtet werden muss, dass bei u.a. Insolvenz oder ähnlichem der Hort wieder zur Stadt zurück geht. Er wirft die Frage auf, warum der geplante Erbbaurechtsvertrags sowohl für das Hortgebäude als auch für das Kitagelände abgeschlossen werden soll.

Frau Winter erläutert, dass die Volkssolidarität am Ende des Monats „schwarze Zahlen“ schreiben muss. Alleine die Bewirtschaftung des Hortes würde sich nicht rechnen. Insbesondere bei einer so hohen Investition. Sie verweist auf die letzten Jahre der guten Zusammenarbeit.

 

Im Ergebnis sind sich alle Anwesenden einig, dass zur nächsten Stadtvertretersitzung der Grundsatzbeschluss zum Abschluss des Erbbaurechtsvertrages, sowohl für den Hort als für das Kitagelände vorbereitet werden soll.

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