29.11.2022 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Widerspr...

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Wortprotokoll

 

Es ist schon bezeichnend, so Herr Biedenweg, dass man als einzigen Punkt im öffentlichen Teil über einen Widerspruch berät. Eigentlich kommt so ein Widerspruch ein bis zwei Mal alle 20 Jahre in Gemeindevertretungen vor. Herr Kindler nutzt diesen jedoch als sein eigenes Instrument.

 

Mittlerweile hat die Gemeinde das erste Urteil vorm Verwaltungsgericht (Änderung Hauptsatzung). Welches so eindeutig ist, dass sofort durch einen Einzelrichter das Urteil geschrieben wurde.

Das erzwingen dieser einen Unterschrift hat bisher 4.000 € gekostet.

Nichtsdestotrotz prüft der Bürgermeister die Berufung dieses Urteils, welches natürlich weitere Kosten verursachen wird.

 

Insgesamt hat man möglichweise sieben Gerichtsverfahren laufen. Man verbrennt durch solche Unsinnigkeiten immens viel Geld der Gemeinde.

 

Anträge zur Durchführung einer Gemeindevertretersitzung durch Gemeindevertreter werden negiert und Sitzungen einfach nicht durchgeführt.

 

Die Aussage über eine Steigerung von 10 % der Inflationsrate ist völlig unsinnig.

Zumal erst am 30.09.2022 die Beratung mit der Energie Vorpommern zu Preissteigerungen stattgefunden hat. Aber die Beschlussvorlage schon am 16.09.2022 vorbereitet werden konnte.

 

Weiter passen die ganzen Paragraphen, die benannt wurden, hinten und vorne nicht. Wenn der Bürgermeister so agieren will, dann sollte er sich rechtssicheren Beistand suchen.

 

Man hat mittlerweile 20 Eilentscheidungen des Bürgermeisters behandelt, dieses sei aber die erste, wo er in Widerspruch gehe.

 

Herr Biedenweg stellt den Antrag, dem Widerspruch des Bürgermeisters nicht stattzugeben, hier jedoch nicht unbegründet, sondern die Aussagen seien unzulässig.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt dem Widerspruch des Bürgermeisters über die Zurückweisung der Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 Satz 4 KV MV über die Änderungen der Campingentgelte für den Naturcampingplatz "Am Strand" Ostseebad Ückeritz stattzugeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

1

6

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Widerspruch abgelehnt!

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000081&TOLFDNR=1002240&selfaction=print