27.09.2022 - 12 Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung - E...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über den Antrag.

Herr Biedenweg erklärt, dass er sowohl das Ansinnen von Herrn Pohl verstehen könne, aber es sei hier nicht Aufgabe der Gemeinde, auch wenn das hart klinge.

 

Die teilweise Rückzahlung bzw. Aussetzung der Grundsteuer sei kommunalrechtlich nicht möglich. Der haushaltsausgleich der Gemeindewäre dann nicht mehr gegeben. Einen Kostendeckungsvorschlag hat Herr Pohl in seinem Antrag nicht benannt.

Nichtsdestotrotz ist Herr Biedenweg voll und ganz bei Herrn Pohl.

Die Gemeinde stehe bekanntlich vor derselben Situation wie jeder einzelne Bürger.

 

Man könne eventuell sagen, dass man die Hebesätze „feststampft“ und keine Erhöhung beschließen werde.

 

Es wird erfragt, ob man die Bürger eventuell mit Überschüssen des Gemeindehaushalts unterstützen könne, zum Beispiel bei Betriebskostenabrechnungen der Vereine.

Dieser helfe aber nicht jedem Bürger und mache der Gemeinde eventuell eine Riesenbaustelle auf.

 

Die Thematik müsse intensiv in der nächsten Haushaltsberatung diskutiert werden, so Herr Wolf.

 

Herr Pohl erfragt, ob eine Auszahlung aus den Umsätzen des Eigenbetriebes möglich sei. Dann müsse dieser, so Herr Biedenweg, Körperschaftssteuer zahlen, wobei dann auch nur 2/3 ankommen würde.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Thematik zur nächsten Haushaltsplanung zurückzustellen. Dieses wird einstimmig befürwortet.

 

 

 

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