Beschlussvorlage - GVMe-0349/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Wasser- und Bodenverband teilte der Verwaltung die vorläufigen Kosten sowie die neu ermittelten Flächen mit ihren Nutzungsarten für 2023 mit. Der Faktor zur Berechnung der Beitragseinheiten bleibt wie im Vorjahr 2022 bei 2,29. Der Hebesatz für die Gewässerunterhaltung/Verwaltung bleibt wie im Vorjahr bei 9,40 pro Beitragseinheit.

Die vom Wasser- und Bodenverband ermittelten freientwässernden Flächen, also Flächen, die sich nicht im Einzugsbereich von Schutzanlagen befinden und nicht vom Verband unterhalten werden, wurden aus der Kalkulation herausgenommen.

Anders als im Jahr 2021 wurde durch den Verband eine neue Aufteilung der Versiegelungsflächen mit verschiedenen Faktoren (3;2 und 1,5) ab 2022 vorgenommen, die in der Kalkulation eingearbeitet wurden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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