Beschlussvorlage - StV-0888/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Usedom rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro pro Einsatz zu zahlen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 11 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technische Hilfeleitungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren unter anderem Anspruch auf Ersatz Ihrer Auslagen.

Um den tatsächlichen Aufwendungen der Feuerwehrangehörigen gerecht zu werden, soll eine einsatzbezogene Aufwandsentschädigung an die Mitglieder der Einsatzabteilung der FF Stadt Usedom gezahlt werden.

Dadurch wird gewährleistet, dass diejenigen Kameraden, die zu Einsätzen alarmiert

werden und daran beteiligt sind, eine entsprechende Aufwandsentschädigung erhalten,

um die mit den Einsätzen verbundenen Aufwendungen auszugleichen.

Nach Rücksprache mit dem Wehrvorstand der Freiwilligen Feuerwehr und der Amtsverwaltung, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro pro Einsatz vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Gemäß der Anlage 1 betragen die Aufwendungen für die Zahlung der einsatzbezogenen Aufwandsentschädigung voraussichtlich 2.030,44 € pro Jahr. Eine genaue Planung ist hier nicht möglich, da die Einsatzanzahl und die Einsatzbeteiligung variabel sind.

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Anlagen

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