Beschlussvorlage - GVLo-0527/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Seebad Loddin beschließt, dass alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Seebad Loddin, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die Möglichkeit erhalten für Verwandte, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Urlaubsjahr 2023 kostenlose Kurkarten für bis zu 4 Familienangehörige zu beantragen.

 

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Sachverhalt

 

Die positive Entwicklung des Urlaubsortes Seebad Loddin ist wesentlich auf die Mitarbeit und Gastfreundschaft der Einwohner zurückzuführen. Dies soll auch mit der neuen harmonisierten Kurabgabesatzung mit dem vorliegenden Beschluss anerkannt werden. Die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde erlaubt diese Zuwendung im kommenden Wirtschaftsjahr 2023. Eine Verlängerung dieser Regelung für die Zeiträume danach wird von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltslage abhängen und dann erneut entschieden. Der damit verbundene Ausfall von Kurabgabeneinnahmen wird aus dem Gemeindehaushalt ausgeglichen.

 

Es wird nach Tatbestand abgerechnet. Die Kalkulation wird daher, angepasst an die neue Kurabgabe, aus dem Vorjahr übernommen, um planungstechnische Sicherheit für den Gemeindehaushalt zu gewährleisten.

Eine generelle Befreiung von der Kurabgabenpflicht von Familienangehörigen der Einwohner der Gemeinde in der Abgabensatzung ist aus rechtlichen Gründen aktuell nicht möglich. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt nur Befreiungen aus wichtigen Gründen.

voraussichtliche jährliche Kosten: 24.300,00 € (nach Kalkulation)

Laufzeit: 01.04.2023 bis 31.12.2023

 

Grundlagen der kalkulierten Kosten: Von den ca. 450 Haushalten im Gemeindegebiet Seebad Loddin werden in der Regel fast alle, wenn ihnen die Möglichkeit eröffnet wird, eine Kurkarte für Familienangehörige beantragen. Für die tatsächliche Aufenthaltsdauer der Familienangehörigen werden im Durchschnitt 5 Tage kalkuliert, welche als angemessen betrachtet wird, auch wenn die Kurabgabesatzung eine Kalkulation mit 28 Tagen vorlegt.

 

Damit ergibt sich die folgende Rechnung:

450 Haushalte x 4 Personen x 5 Tage x 2,70 € = brutto 24.300 €

 

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Finanz. Auswirkung

 

Realisierung im Rahmen des Haushaltsplans 2023 der Gemeinde Seebad Loddin.

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