Beschlussvorlage - GVLo-0518/23-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2023 wie folgt:

 

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2023

einen Gesamtbetrag der Erträge von

1.795.400

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

1.782.500

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

20.100

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2023

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

1.586.600

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

1.539.400

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

47.200

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

104.100

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

150.500

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

-46.400

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 158.600 EUR.

§ 5
Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

 

 

v. H.

1.

a)

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

323

 

b)

Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

427

2.

 

Gewerbesteuer auf

381

 

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2023

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.236.872

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.899.770

Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

10.187.535

 

§ 8 Eigenbetrieb Kurverwaltung

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen

 

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

1.062.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

984.000

Jahresergebnis

78.000

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

311.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

182.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

129.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

141.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-141.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

27.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

27.000

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

15.000

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

80.000

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

4,3076

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

532.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021

3.215.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich

3.280.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich

3.358.000

 

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde gelesen und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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