Beschlussvorlage - GVZi-0229/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 27.01.2023 zur Beschaffung von einer Drohne für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Zirchow gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Zirchow beabsichtigte eine Drohne für die Freiwillige Feuerwehr anzuschaffen. Mit der Anschaffung der Drohne sollte die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr deutlich gesteigert werden.

 

Dementsprechend wurden durch die Amtsverwaltung drei vergleichbare Angebote angefordert:

 

BIT Informationssysteme GmbH     19.778,91 Euro

G.B.S Handelsgesellschaft mbH Ludwigsfelde  keine Angebotsabgabe

BUSSARD Technik und Service GmbH Ludwigsfelde  keine Angebotsabgabe

 

Nach Auswertung der eingegangenen Angebote ist das der BIT Informationssysteme GmbH aus Wendelsheim das Wirtschaftlichste gewesen.

 

Die Beschaffung der Drohne musste aufgrund der langen Lieferzeiten und der stetig steigenden Verkaufspreise schnellstmöglich erfolgen, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen. Ein Aufschub zur Auftragserteilung durch die Gemeindevertretung konnte daher nicht geduldet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Für die Beschaffung der Drohne wurden durch die Gemeinde Zirchow keine Mittel im Investitionshaushalt eingeplant. Jedoch konnten für die Anschaffung der Drohne insgesamt 22.130,00 Euro an Spendeneingängen verzeichnet werden. Die Finanzierung ist somit gesichert.

 

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Anlagen

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