Beschlussvorlage - GVLo-0522/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Geltungsbereichsgrenzen:

Gemarkung  Loddin

Flur   3

Flurstück  50/5

Die Plangebietsfläche umfasst rd. 913 m².

 

1. 

Der Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde für das Flurstück 50/5, Flur 3, Gemarkung Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 02-2023 gebilligt.

 

Mit der 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde sollen für das Flurstück 50/5 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau von zwei Nebengebäuden, die Errichtung eines Wintergartens am Wohngebäude sowie für die Regelung der Zulässigkeit einer Stützwandanlage zur Hangsicherung des Geländeversprunges zum nordöstlich angrenzenden Flurstück 49/25 geschaffen werden.

 

2.

Der Entwurf der 3. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde für das Flurstück 50/5, Flur 3, Gemarkung Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Begründung in der Fassung von 02-2023 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB sowie die betroffenen Grundstückseigentümer von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB werden die Vorschriften der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB angewendet. (beschleunigtes Verfahren.)

 

3. 

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.

Durch die Planänderung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden. 

 

4.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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