Beschlussvorlage - GVLo-0520/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Geltungsbereich

Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Ortsteil Loddin westlich der Strandstraße und am westlichen Endpunkt der Straße Zum Ausblick.

Der Geltungsbereich der Satzungsergänzung umfasst lediglich eine Teilfläche von rd. 620 m² aus Flurstück 515/22 in der Flur 1, Gemarkung Loddin, welche sich unmittelbar nordwestlich an den Geltungsbereich der Ursprungssatzung anschließt.

Die einbezogene Grundstücksfläche ist im Nordosten und Südosten durch Wohn- und Ferienhausbebauung geprägt. Eine natürliche Abgrenzung des Ergänzungsgebietes ist im Nordwesten und Südwesten durch Waldflächen gegeben.

Die Erschließung des Ergänzungsgebietes ist über die öffentliche Straße Zum Ausblick gesichert.

 

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1.

Der Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 02-2023 gebilligt.

 

Ziel und Zweck der Planung ist eine kleinteilige Ergänzung des Bebauungs-zusammenhanges für ein bereits seit Jahrzehnten in Nutzung befindlichen Ferienhausgrundstückes.

Es werden keine zusätzlichen Beherbergungskapazitäten geschaffen, sondern lediglich die bauplanerischen Voraussetzungen für eine langfristige und qualitativ zeitgemäße Feriennutzung geschaffen.

 

Die Gemeinde Loddin verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Wald gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9 b) BauGB dargestellt. Im Rahmen des nächsten Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan sind daher die im Zusammenhang mit der Satzungsergänzung stehenden städtebaulichen Zielsetzungen zu berücksichtigen.

 

2.

Der Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Loddin mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2023 ist  nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Ergänzung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. 

Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.

Das Ergänzungsgebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Dieses erfordert eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde.

 

4. 

Der Beschluss ist gemäß § 3 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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