Beschlussvorlage - GVKo-0750/22-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt den § 8 der Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wie folgt:

 

Euro

Erfolgsplan

Gesamtbetrag der Erträge

2.031.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.881.000

Jahresergebnis

150.000

 

Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

350.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

93.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

257.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

135.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-135.000

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

86.000

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-86.000

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

36.000

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

194.000

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

8,5722

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

273.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021

1.098.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich

1.248.000

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich

1.314.000

 

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Koserow kann derzeit nicht zeitnah erstellt werden. Aus diesem Grund ist eine Einzelbeschlussfassung des § 8 der Haushaltssatzung erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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