Beschlussvorlage - GVRa-0450/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Rankwitz beschließt, die zwei mobilen Geschwindigkeitserfassungsgeräte zunächst an folgenden Punkten aufzustellen:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, insbesondere alle notwendigen Genehmigungen einzuholen

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Rankwitz beschafft über die Firma Köster zwei mobile Geschwindigkeitserfassungsgeräte, welche somit an unterschiedlichen Orten platziert werden können. Da das Hauptaugenmerk sicherlich an den Kreisstraßen liegt, ist auf jeden Fall die Genehmigung des Straßenbaulastträgers erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

 

Kosten der Anschaffung, jährliche Unterhaltung und Betriebskosten

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

5.000,00 € ?

00,00 €

400,00 € ?

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

3.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

Abschreibungen

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

3.000,00 €

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54100.08210001

Beiträge

00,00 €

Investitionsnummer

1122002

 

Die Finanzierung ist nur bis 3.000 Euro gesichert!

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