Beschlussvorlage - StV-0791/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.

Der Geltungsbereich der der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom umfasst folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Usedom

Flur:  7

Flurstücke 13/6 (Teilbereich)

mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300 m²

   

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Paske der Stadt Usedom am Pasker Weg, auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Bebauungsplangebietes „Pasker Weg“ (B-Plan Nr. 7).

Das Plangebiet schließt im Südosten an den Geltungsbereich der ursprünglichen Fassung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom an und wird im Nordwesten von einer Gehölzreihe begrenzt.

 

 

2.

Sachvortrag:

In dem Plangebiet ist der Bau von Wohnhäusern als Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Usedom als Wohnbaufläche ausgewiesen, es liegt allerdings außerhalb der zurzeit rechtskräftigen Klarstellungssatzung und damit bisher im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Genehmigung der Bauvorhaben ist daher eine Ergänzung der Klarstellungssatzung erforderlich.

Mit der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung erfolgt eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Bebauungszusammenhanges des Ortsteils Paske – die gegenüber liegende Seite des Pasker Weges ist mit Einfamilienhäusern bereits bebaut – und eine effiziente Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen (öffentliche Straße , Ver-und Entsorgungsleitungen im Pasker Weg). Baulücken bzw. Flächenreserven für eine Wohnbebauung an anderer Stelle sind in der Ortslage nicht vorhanden.

Mit der Schaffung von Wohnhäusern werden die Einwohnerzahlen stabilisiert und vor allem Familien für den Ortsteil Paske gewonnen.   

 

3.

Die Stadtvertretung  hat in ihrer Sitzung am ……..  den Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom in der vorliegenden Fassung von 06/22 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2  BauGB beschlossen.

 

4.

Flächennutzungsplan:

Das Plangebiet ist gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Usedom als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung ist aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet.

 

5.

Belange des Natur- und Umweltschutzes:

Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.

Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionschutzgesetzes zu beachten sind.

 

6.

Kostenübernahme:

Alle im Zusammenhang mit der Planergänzung stehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

 

7.

Die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom ist mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

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Sachverhalt

 

1.

Der Geltungsbereichder der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom umfasst folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Usedom

Flur:  7

Flurstücke 13/6 (Teilbereich)

mit einer Gesamtfläche von ca. 3.300 m²

   

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Paske der Stadt Usedom am Pasker Weg, auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Bebauungsplangebietes „Pasker Weg“ (B-Plan Nr. 7).

Das Plangebiet schließt im Südosten an den Geltungsbereich der ursprünglichen Fassung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom an und wird im Nordwesten von einer Gehölzreihe begrenzt.

 

 

2.

Sachvortrag:

In dem Plangebiet ist der Bau von Wohnhäusern als Einzel- und Doppelhäuser vorgesehen. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan der Stadt Usedom als Wohnbaufläche ausgewiesen, es liegt allerdings außerhalb der zurzeit rechtskräftigen Klarstellungssatzung und damit bisher im Außenbereich nach § 35 BauGB.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Genehmigung der Bauvorhaben ist daher eine Ergänzung der Klarstellungssatzung erforderlich.

Mit der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung erfolgt eine sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Bebauungszusammenhanges des Ortsteils Paske – die gegenüber liegende Seite des Pasker Weges ist mit Einfamilienhäusern bereits bebaut – und eine effiziente Ausnutzung der vorhandenen Erschließungsanlagen (öffentliche Straße , Ver-und Entsorgungsleitungen im Pasker Weg). Baulücken bzw. Flächenreserven für eine Wohnbebauung an anderer Stelle sind in der Ortslage nicht vorhanden.

Mit der Schaffung von Wohnhäusern werden die Einwohnerzahlen stabilisiert und vor allem Familien für den Ortsteil Paske gewonnen.   

 

3.

Die Stadtvertretung  hat in ihrer Sitzung am ……..  den Entwurf der 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom in der vorliegenden Fassung von 06/22 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2  BauGB beschlossen.

 

4.

Flächennutzungsplan:

Das Plangebiet ist gemäß dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Usedom als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung ist aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet.

 

5.

Belange des Natur- und Umweltschutzes:

Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  oder nach Landesrecht unterliegen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist nicht erforderlich.

Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter oder dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionschutzgesetzes zu beachten sind.

 

6.

Kostenübernahme:

Alle im Zusammenhang mit der Planergänzung stehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

 

7.

Die 1. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den Ortsteil Paske der Stadt Usedom ist mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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