Beschlussvorlage - GVRa-0445/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Versetzung des Ortseingangsschilds Rankwitz aus Richtung Krienke kommend vor die Zufahrt zum Hafen Rankwitz zu beantragen.

 

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Sachverhalt

Durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises wurde der ursprüngliche Wille der Gemeinde, im Bereich Rankwitz-Ausbau ein 50 km/h Schild zu errichten, abgelehnt (siehe Anlage).

Dagegen wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Bereich als Ortsdurchfahrt gekennzeichnet werden sollte. Mit der vorliegenden Beschlussfassung wird damit Rechnung getragen.

 

Stellungnahme Herr Menge 17.08.2022:

 

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeindevertreter,

 

eine pauschale Aussage über die Kosten kann nicht getroffen werden. Sicherlich wird die regelmäßige Baumkontrolle nunmehr in die Pflicht der Gemeinde einbezogen. Nach meinem Wissen besitzt aber Robert Köster diese Befähigung, so dass dies im Rahmen seiner allgemeinen Tätigkeit abgedeckt ist. Die Straßenreinigung wurde bisher auch durch die Gemeinde im notwendigen Umfang übernommen, so dass da ebenfalls mit keinen erhöhten Kosten zu rechnen ist.

 

Einzig schwerwiegender Kostenfaktor ist eine mögliche Baumabnahme bei Schäden bzw. Krankheit. Dies ist aber in allen Ortsdurchfahrten so und mir ist bisher keine größere Fällaktion unter solchen Umständen bekannt. Pro Baum würde sich dies auf ca. 2.500,00 EURO belaufen.

 

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Finanz. Auswirkung

Für den erweiterten Bereich der Ortsdurchfahrt ist die Gemeinde verkehrssicherungspflichtig bezüglich Baumschnitts, Reinigung etc.

 

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Anlagen

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