Beschlussvorlage - GVZi-0196/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Straßenbenennung im Geltungsbereich der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 Zirchow - Gemarkung Kutzow Flur 3 Flurstück 1/214
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zirchow
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Entscheidung
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29.06.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zirchow beschließt, gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Benennung der Straße im Bereich des Geltungsbereiches der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 Zirchow, entsprechend der blau schraffierten Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist. Die private Straße auf dem in der Gemarkung Kutzow Flur 3 belegenen Flurstück 1/214 erhält den Straßennamen "....................".
Sachverhalt
Von dem Vorhabensträger, die VIS.A.VIS Projektgesellschaft, namentlich Herr Sven Tarun, liegt der Antrag auf die Benennung der Straße im Geltungsbereich der 5. Änderung des B-Planes Nr. 1 Zirchow, vor.
Seine Vorschläge lauten: "Haffblick", "Zum Haffblick", "Am Haff", "Kliffkante". Auf Grund der Nähe zum Haff, wäre die Bezeichnung "Zum Haffblick", passend. Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben. Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,2 kB
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