26.01.2022 - 7 Beratung zur Amtsverordnung über die öffentlich...

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Wortprotokoll

Herr Bergmann gibt Ausführungen zur geplanten Änderung der Amtsverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung für das Amt Usedom-Süd.

Im März sei mit dem Entwurf des Landkreises zu rechnen, hier gehe es dann auch speziell nochmal um die Plakatierung in den Gemeinden. Dieses solle dann auch in die Amtsverordnung mit aufgenommen werden und eine Veröffentlichung für alle erfolgen.

 

Herr Fischer regt an unter § 5 Abs. 2 „Das Entzünden von Feuern in Feuerschalen auf dem eigenen Privatgrundstück bis zu 1 Meter Durchmesser ist erlaubnisfrei.“. Nirgendwo sonst, gerne werden Feuerschalen auch am Strand genutzt.

 

Weiter erklärt Herr Bergmann, dass im § 8 (Tierhaltung) „Katzenhalter die ihre Katze/ihren Kater Zugang ins Freie gewähren, haben sollen diese/diesen zuvor von einem Tierarzt/einer Tierärztin sterilisieren bzw. kastrieren und mittels einer Tätowierung oder eines Microchips kennzeichnen zu lassen.  

 

Herr Wenzel geht noch einmal auf das Hauptproblem der generellen Futterstellen für Katzen im öffentlichen Bereich. Hierdurch würden nicht nur weitere Katzen angelockt, sondern auch Schädlinge. Allein der Tierschutzverein betreibe 25 Futterstellen im Amtsbereich, so Herr Bergmann. Aus Sicht des Bürgermeisters müsse dieses untersagt werden. Hier müsse man überlegen wie die Formulierung aussehen könnte, so der Leitende Verwaltungsbeamte.

 

Herr Kindler geht auf die Hundekotproblematik ein. Oft wäre dies ärgerlich und in den Gemeinden unansehnlich. Dieses wäre bereits jetzt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenreinigungsgesetz, so Herr Bergmann und stehe bereits jetzt ausdrücklich in der Straßenreinigungssatzung jeder Gemeinde.

 

Unter § 9 Abs. 3Der Genuss von alkoholischen Getränken ist auf Spiel- und Bolzplätzen untersagt. Die Benutzung von Spiel- und Bolzplätzen ist Kindern bis zu 14 Jahren vorbehalten, soweit durch Schilder keine andere Altersbegrenzung festgelegt ist. Hier sollte auch der Tabakkonsum aufgenommen werden, so Herr Kindler. Viel zu oft liegen Zigarettenstummeln auf den Spielplätzen. Herr Schön gibt zu bedenken, dass man künftig auch an den Drogenkonsum denken solle, perspektivisch regt die Bundesregierung ja an Cannabis zu legalisieren. Herr Fischer ergänzt, dass der Genuss von jeglichen Genussmitteln auf den Spielplätzen untersagt werden sollte.

 

Herr Krohn erfragt, dass, wenn Hundekot untersagt sei, die Gemeinde dann auch verpflichtet ist Hundekotbeutel vorzuhalten. Dieses wird verneint, dabei handle es sich um einen Service der Gemeinde.

 

 

Herr König erklärt, dass keine Beschlussfassung erfolgen müsse. Eine Überarbeitung der Verordnung wird erfolgen und dann an die Bürgermeister verteilt.

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Anlagen zur Vorlage