28.03.2023 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

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Wortprotokoll

 

Herr Biedenweg möchte wissen, wie sich die Aufwendungen und Erlöse so verändert haben.

Dieses resultiere zum Teil aus nicht mehr berücksichtigten Parkplatzeinnahmen, so Herr Schulz.

Es folgt eine Diskussion zur Berechnung des Eigenanteils.

Wieso wurden im Vorfeld nicht diese Fragen gestellt, so Herr Schulz, dann hätte die Firma Kubus eine Stellungnahme abgeben können. Er könne auf derartig detaillierte Fragen nicht aus dem Stehgreif antworten.

Gewerbetreibende werden befragt, wie aufwendig die Umstellung der Kurabgabenberechnung für sie sei.

 

Es folgt eine Diskussion

 

Herr Biedenweg schlägt vor, ab dem 01.04.2023 3,10 € und dann ab 01.05.2023 die vollen 3,90 € zu erheben.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass man im Bahnbetrieb im Monat April über Strichlisten erkennen könne, wie viele Menschen aus Ückeritz kommen. Eine Berechnung könne dann über die Listen erfolgen und so auch der SPNV ab 01.04.2023 genutzt werden.

 

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Die Gemeindevertretung Ückeritz beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in einem einheitlichem Erhebungsgebiet, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, mit der dazugehörenden Kalkulation zu beschließen.

Die Gemeindevertretung Ückeritz beschließt:

  1. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ückeritz in der Hauptsaison 3,90 EUR und in der Nebensaison 3,20 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  3. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ückeritz beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 109,20 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  4. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10. Nachsaison: für die restliche Zeit des Jahres: vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12.

 

In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 1,20 Euro für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bus) + SPNV-Linien (Schienenpersonennahverkehr auf der Insel Usedom einschließlich der Bahnstrecke Züssow – Wolgast) enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

6

2

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage