13.03.2023 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast, die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in einem einheitlichem Erhebungsgebiet, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, mit der dazugehörenden Kalkulation zu beschließen.

 

  1. Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Zempin in der Hauptsaison 2,70 EUR und in der Nebensaison 2,00 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage für diesen Aufenthaltstag ist der Tagessatz des Anreisetages.
  2. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  3. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Zempin beträgt mit Wirkung ab 01.04.2023 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 75,60 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  4. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nachsaison: für die restliche Zeit des Jahres: vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

5

5

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage